Mitgliedschaftskommission

Die Mitgliedschaftskommission nimmt ihre Aufgaben gemäss Ziff. 5.7 der Statuten sowie gemäss Mitgliedschaftsreglement wahr. Die Mitgliedschaftskommission kann zur Untersuchung und Begutachtung von Beschwerden gegen Mitgliedsunternehmen eingesetzt werden. Die Mitglieder der Mitgliedschaftskom- mission werden durch die Generalsversammlung gewählt.