- Akuter Notfall/Unfall: Zuerst für die Rettung von Personen und die Absicherung der Unfallstelle sorgen.
- Vorsicht bei mündlichen Aussagen: Es besteht keine Pflicht, gegenüber Polizei und Untersuchungs- behörden sowie Medien am Unfallort auszusagen. Alle Aussagen können gegen das beteiligte Unternehmen verwendet werden. Deshalb: keine voreiligen Annahmen/Vermutungen zu äussern, sondern nur sichere Tatsachen.
- Schadensmeldung: Die usic-Stiftung nimmt die Schadenmeldung entgegen und berät die Versicherten.
- usic-Rechtsschutz: Die usic-Stiftung bietet Unterstützung bei der Abwehr von ungerechtfertigten Haft- pflichtansprüchen. Frühzeitig melden!
- Beweissicherung: Vor der Beweissicherung sollen keine Massnahmen zur Behebung eines Bauscha- dens oder eines Mangels eingeleitet werden (Ausnahme: eigentliche Rettungsmassnahmen). Beratung durch den Rechtsschutz der usic-Versicherung.
- Schadenminderungspflicht: Es muss alles getan werden, um den Schaden tief zu halten. Diese Schritte sollen mit der usic-Versicherung abgestimmt werden.
– Merkblatt «Verhalten bei Schadenfällen» (Login geschützt)
– Schadenanzeige für Haftpflichtversicherung (Login geschützt)
