Geschäftsstelle usic-Stiftung

SRB Assekuranz Broker AG
Frau Heidi Spinner
Luggwegstrasse 9
Postfach
8048 Zürich

Telefon +41 (0)44 497 87 80
Telefax +41 (0)44 497 87 88

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Rechtsberater

Dr. Thomas Siegenthaler
Scherler + Siegenthaler Rechtsanwälte AG
Marktgasse 1
Postfach 102
8402 Winterthur

Telefon +41 (0)52 265 77 77
Telefax  +41 (0)52 265 77 70
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Herr Daniel Gebhardt, lic.iur.
NEOVIUS Advokaten & Notare
Hirschgässlein 30
Postfach 558
4010 Basel

Telefon +41 (0)61 271 27 70
Telefax +41 (0)61 271 27 71
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Dr. Mario M. Marti
Kellerhals Anwälte
Effingerstrasse 1
Postfach 6916
3001 Bern

Telefon +41 (0)58 200 35 85
Telefax +41 (0)58 200 35 11
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Was tun im Schadensfall?

Einen kühlen Kopf zu bewahren, ist im Schadensfall besonders wichtig. Die ersten Schritte und ein korrek- tes Vorgehen sind hier massgeblich. Auch Mitarbeitende vor Ort müssen darüber instruiert sein. Unter- stützung und schnelle, unbürokratische Hilfe finden usic-Versicherte bei der Geschäftsstelle.

Zum Vorgehen und Verhalten im Schadenfall

  • Akuter Notfall/Unfall: Zuerst für die Rettung von Personen und die Absicherung der Unfallstelle sorgen.
  • Vorsicht bei mündlichen Aussagen: Es besteht keine Pflicht, gegenüber Polizei und Untersuchungs- behörden sowie Medien am Unfallort auszusagen. Alle Aussagen können gegen das beteiligte Unternehmen verwendet werden. Deshalb: keine voreiligen Annahmen/Vermutungen zu äussern, sondern nur sichere Tatsachen.
  • Schadensmeldung: Die usic-Stiftung nimmt die Schadenmeldung entgegen und berät die Versicherten.
  • usic-Rechtsschutz: Die usic-Stiftung bietet Unterstützung bei der Abwehr von ungerechtfertigten Haft- pflichtansprüchen. Frühzeitig melden!
  • Beweissicherung: Vor der Beweissicherung sollen keine Massnahmen zur Behebung eines Bauscha- dens oder eines Mangels eingeleitet werden (Ausnahme: eigentliche Rettungsmassnahmen). Beratung durch den Rechtsschutz der usic-Versicherung.
  • Schadenminderungspflicht: Es muss alles getan werden, um den Schaden tief zu halten. Diese Schritte sollen mit der usic-Versicherung abgestimmt werden.


– Merkblatt «Verhalten bei Schadenfällen» (Login geschützt)
Schadenanzeige für Haftpflichtversicherung (Login geschützt)