Während rund 20 Jahren hat die usic zusammen mit dem Verband Freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) und der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer und Ingenieurfirmen Berns (gab) auf Arbeitgeberseite und den Organisationen Baukader Schweiz, Schweizerische Kader-Organisation (SKO) und dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) auf Arbeitnehmerseite im Rahmen eines Rahmen-Arbeitsvertrages (RAV) die brachenüblichen Anstellungsbedingungen ausgehandelt und vereinbart. Die Vertragsautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die inhaltliche Ausgestaltung von Einzelarbeitsverträgen blieb durch den RAV ausdrücklich gewährleistet.
Aufgrund einer Kündigung des RAV seitens der Arbeitnehmerorganisationen läuft der RAV per 31. Dezember 2011 aus. Die Sozialpartner haben sich auf keine gemeinsame Weiterführung des bestehenden oder eines neuen RAV einigen können. Aus diesem Grund besteht ab 1. Januar 2012 ein vertragsloser Zustand.
Anstelle des RAV tritt ab dem 1. Januar 2012 eine Empfehlung der Arbeitgeberorganisationen usic, FSAI und gab über "Anstellungsbedigungen für Projektierungsbüros".
Diese Anstellungsbedigungen entsprechen inhaltilch weitgehend dem bisherigen RAV. Die vereinzelten inhaltlichen Anpassungen sind der unten aufgeführten Vergleichstabelle zu entnehmen. Die Anstellungsbedignungen dienen als Empfehlung für Projektierungsbüros und können von diesen ganz oder teilweise in die betrieblichen Arbeitsreglemente überführt werden.
Empfehlungen ab 1. Januar 2012:
- Anstellungsbedingungen für Projektierungsbüros
- Musterreglement zur Jahresarbeitszeit
- Vergleichstabelle
RAV bis 31. Dezember 2011:
